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Impfbescheinigung für die Masernschutzimpfung

von Knut Heyden

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist.

Daher müssen alle Eltern, die ihr Kind in den kommenden Tagen an der KKS anmelden, eine Bescheinigung über den Impfschutz beziehungsweise die Immunität der Kinder gegen Masern vorlegen. Das kann ein Impfausweis sein oder ein ärztliches Zeugnis über einen vollständigen Impfschutz bzw. eine bestehende Immunität gegen Masern. Sollte aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Masern-Schutzimpfung sprechen, muss auch das ärztlich bescheinigt werden.

 

vgl. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Impfen/Aktuelles/_documents/190719News_Impfpflicht_gegen_Masern_beschlossen.html

 

Heyden

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